Praxis Seyfried
Psychotherapeutische Praxis für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene

Kostenübernahme

Gesetzliche Krankenversicherung:
Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung was bedeutet, dass die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine Psychotherapie übernehmen. Hierfür wird nach den ersten Probesitzungen bei der Krankenkasse ein Therapieantrag gestellt. Bitte bringen Sie zur Abrechnung der Termine die Versichertenkarte Ihres Kindes zum Ersttermin mit.

Private Krankenversicherung/Beihilfe:
Die Leistungen für Psychotherapie in der privaten Krankenversicherung/Beihilfe sind nicht einheitlich geregelt. Hier entscheiden die individuellen vertraglichen Vereinbarungen, die der Versicherte mit der Krankenkasse getroffen hat über die Kostenübernahme und die Bedingungen im Antragsverfahren. Bitte informieren Sie sich vor Behandlungsbeginn bei der privaten Krankenversicherung und ggfls. der Beihilfe über die für Sie geltenden vertraglichen Vereinbarungen.

Selbstzahler:
Es ist möglich, dass Sie die Kosten für eine Psychotherapie selbst übernehmen. In dem Fall entfällt das Antragsverfahren. Die Kosten für die Behandlung richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten.